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Rechtliche Informationen

AGB

EMPFEHLUNGEN FÜR KUNDEN MIT GRUPPENBUCHUNGEN (SEMINARVERANSTALTER)

UMGANG MIT AGB UND STORNOBEDINGUNGEN DES SEMINARHAUSES

Seminarveranstalter bitten wir, unsere Stornobedingungen an Ihre Teilnehmer 1:1 weiterzugeben. Seminarveranstalter bitten wir, in deren Verträgen mit ihren Teilnehmern, den Passus "Es gelten die Stornobedingungen und AGB des Seminarhauses" aufzunehmen. Wir möchten in unseren AGBs vor allem auf Abschnitt 4.4 und 4.5 aufmerksam machen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN SEMINARHAUS-AUFNAHMEVERTRAG

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Seminarhaus zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Seminarhauses.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Seminarleiters) finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Seminarhaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Seminarhaus zustande. Dies erfolgt in der Regel formlos per Email.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Seminarhaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarhauses beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Seminarhaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Seminarhauses zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die jeweils aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Seminarhaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Seminarhaus verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
3.4 Rechnungen des Seminarhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminarhaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Seminarhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Seminarhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Seminarhauses aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG / NICHT-INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES SEMINARHAUSES (NO SHOW))

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Seminarhaus geschlossenen Vertrag ist im Rahmen der Stornofristen (4.5) möglich. Ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung muss jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Bis acht Wochen vor Anreise kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Seminarhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Seminarhaus ausübt.
4.3 Ist das Rücktrittsrecht erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Seminarhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Seminarhaus den Anspruch auf die in den Stornobedingungen geregelten Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.4 Storniert der Kunde sein Zimmer(-kontingent), da seine im Seminarhaus geplante Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, nicht durch das Seminarhaus zu vertretenden Gründen ausfällt, so bleibt der Anspruch des Seminarhauses auf die vereinbarten Stornierungsgebühren bestehen.
4.5 Die Stornofristen sind wie folgt:
Bis 8 Wochen vor Seminarantritt ist die Stornierung kostenfrei.
Danach, bis 4 Wochen vor Seminartermin, fallen 50% des Gesamtumsatzes für die Beherbergung an. Bei späterer Stornierung ist der volle Betrag fällig. Wird das Seminar 3 bis 0 Tage vor geplanter Anreise storniert sind neben dem Betrag für die Beherbergung auch 100% der Verpflegungspauschale fällig.

5 RÜCKTRITT DES SEMINARHAUSES

5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Seminarhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Seminarhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist das Seminarhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Seminarhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Seminarhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seminarhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Seminarhauses zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt des Seminarhauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz und führt zugleich zu einem Entfall der Stornierungsgebühren.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Seminarhaus spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Seminarhaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Seminarhaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES SEMINARHAUSES

7.1 Das Seminarhaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarhauses beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Seminarhauses auftreten, wird das Seminarhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Seminarhausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Seminarhaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr ist 74. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 74582 Gerabronn.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.